Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2024 – Bezirk Vöcklabruck)
Diese Verordnung tritt mit 16. März 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2024 außer Kraft.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.