Tierzuchtförderung

Die Gemeinde Aurach am Hongar gewährt nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten für die landwirtschaftlichen Zuchtbetriebe mit Betriebsstandort und Hauptwohnsitz in der Gemeinde Aurach am Hongar eine Beihilfe zur Besamung der weiblichen Rinder beschlossen

Was wird gefördert?

Als Bemessungsgrundlage wird der Gesamtdurchschnitt nach Stück, der in der Tierliste aus dem GVE-Rechner angegebenen weiblichen Rinder ab dem 12. Lebensmonat und mit dem Faktor von 1,5 multipliziert herangezogen (das Ergebnis wird kaufmännisch gerundet). 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Mit einem von der Gemeinde aufgelegten Formular und mit Vorlage der Tierliste aus dem GVE-Rechner für das beantragte Jahr, ist die Antragstellung bis 31.01. des Folgejahres bei der Gemeinde einzureichen. Später eingelangte Ansuchen bleiben ausnahmslos unberücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 15. März des Antragsjahres auf das bekanntgegebene Konto. 

Ausschließungsgründe bzw. Rückforderungen

Unwahr gemachte Angaben führen zum Verfall des Förderungsanspruches für das gesamte Ansuchen und eventuell gewährte Förderungsbeiträge müssen zurückbezahlt werden.


Diese Tierzuchtförderrichtlinie wurde vom Gemeinderat am 29.09.2022 beschlossen.

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Zuständig