Geschichte

Das erste Anzeichen für Zivilisation im Gemeindegebiet des heutigen Aurachs wird durch den Fund einer Pfeilspitze aus der Ur- und Frühgeschichte belegt.

Der Name der Gemeinde Aurach ist vom Fluß "Dürre Aurach" abgeleitet was soviel bedeutet, wie Bach an dem Auerochsen vorkommen.
Dies erklärt auch, warum der Auerochse einen wichtigen Teil des Gemeindewappens darstellt.
Die blaue Wellenlinie soll die "Dürre Aurach" symbolisieren.
Der dunkelgrüne Hügel am unteren Ende des Wappens stellt den Hongar dar, an dessen Fuße die Gemeinde Aurach gelegen ist.

Urkundlich nachweisbar ist um 800 eine Bayrische Besiedlung am Ostufer der Ager zwischen Schörfling und Lenzing (Ortsnamen Würzing und Jetzing) bis nahe an den Ort Aurach heran.
Der Ortsname Aurach deutet auf eine Siedlung an einem Flussübergang an einem alten Ost-West-Weg hin.

Zum Großteil erfolgte die Besiedlung des Einzuggebietes der Dürren Aurach erst im 11. Jahrhundert.

1130 wird in einer Traditionsurkunde für Ranshofen ein Reichsministeriale "Engelschalk von Aurach" genannt

1175 - 1185: Asbacher Besitz ist in Aurach nachweisbar.

Graf Gebhard von Regau überlässt den Leuten des Klosters Asbach den "Viertberg" als Viehwiese. Unter seinem ritterlichen Gefolge ist auch ein "Egilo von Looh" und ein "Meginhard v. Raschbach" genannt.

Im ältesten Urbar von Asbach um 1200 sind Geldabgaben von Aurach, Kasten, Buchberg und Raschbach erwähnt.

1458: Als seelsorglicher Mittelpunkt für die Untertanen des Kloster Asbach wird in Aurach eine Kapelle gebaut und vom Bischof v. Passau "Sigismund v. Salona" zu Ehren des Apostel und Evangelisten Matthäus und des Bekenners Alexius geweiht.

1784 erhält Aurach einen eigenen Seelsorger und wird 1884 eine selbstständige Pfarre.

1726: Josef Dominicus Graf Lamberg, Fürstbischof zu Passau, erteilt auf Ansuchen des Herrn Grafen Khevehüller zu Kammer die Erlaubnis zur Errichtung einer Einsiedelei nahe der Kapelle St. Alexi, mit dem Auftrag an den Eremiten, die Jugend in Lesen und Schreiben zu unterrichten.
Jedoch erwähnt bereits 1594 eine Kirchenrechnung einen Schulmeister in Aurach.

1848 ist das Geburtsjahr der Gemeinde, vorher bestand die sogenannte Grundherrschaft.

1849 wurde das "erste provisorische Gemeindegesetz" erlassen - "Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde!"

1862 setzt sich im "Reichsgemeindegesetz" nach verschiedenen Rückschlägen der Grundgedanke der freien Gemeinde durch und ist bis heute Grundlage des österr. Gemeinderechtes.

Am 14.06.1848 wurden in Aurach auf Grundlage der kreisamtlichen Verordnung in der ersten Gemeindewahl zunächst Wahlmänner gewählt. Jene Wahlmänner, die die meisten Unterschriften für sich erlangen konnten, waren in den Gemeinderat berufen.

Johann Fellinger, Illingbuch 13, erhielt die meisten Stimmen und war somit als "Gemeindevorsteher" (der Gemeinde Hainbach) gewählt.

Erst um 1873 wurden die beiden Steuergemeinden (heute Katastralgemeinden) Hainbach und Aurach zur Ortsgemeinde Aurach zusammengelegt.