Allgemeine Information

Liebe Hundebesitzer!

Achtung: Neue Regelungen für Hundehalter/innen!

Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter. Schon bisher musste jeder mehr als 12 Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei muss auch der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, vorgelegt werden. 

Für Hundehalter/innen neu ist, dass seit 1. September 2022 auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt gegeben werden muss. Gemeinden haben auch die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise bei den HundehalterInnen oder direkt beim Versicherungsunternehmen vornehmen. 

Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es soll damit sichergestellt werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist.

Hunde über acht Wochen müssen vom Hundehalter bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen gemeldet werden.

Bei Anmeldung eines Hundes sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Versicherungsbestätigung über eine Deckungssumme von € 725.000,--
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank
  • Etwaige Änderungen oder den Wechsel ihrer Hundehaftpflichtversicherung sind der Wohnsitz-Gemeinde zu melden.

Die Hundeabgabe ist jährlich bis zum 31. März zu entrichten.
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.

Um eine Vorschreibung der Hundeabgabe für das Folgejahr zu vermeiden, ist eine Abmeldung sofort vorzunehmen.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Vierbeiner an- bzw. auch unbedingt abzumelden.

Hundehaltegesetz

Einen Hunderatgeber mit interessanten Informationen finden Sie hier!

Hunderatgeber