Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt50,00 €

Wachhund : € 20,00

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Vierbeiner an- bzw. auch unbedingt abzumelden.
Hunde über acht Wochen müssen vom Hundehalter bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen einer Woche gemeldet werden.

Bei Anmeldung eines Hundes sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Versicherungsbestätigung über eine Deckungssumme von € 725.000,--
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank

Die Hundeabgabe ist jährlich bis zum 31. März zu entrichten.
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.

Um eine Vorschreibung der Hundeabgabe für das Folgejahr zu vermeiden, ist eine Abmeldung sofort vorzunehmen.

Abmeldung eines Hundes

Anmeldung eines Hundes

Hundehaltegesetz