Kanalbenützungsbebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt3,656 €

Gebühr pro Kubikmeter der aus einer genossenschaftlichen oder privaten Anlage bezogenen registrierten Wassermenge.

Dazu kommt eine jährliche Grundgebühr von € 82,52 inkl. MWSt.

Die Kanalbenützungsbegühr wird 4-mal jährlich vorgeschrieben um zwar am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. als Akontozahlung.
Die Jahresabrechnung erfolgt am 15.11. aufgrund der Zählerstandsmeldung.