Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage.

Die Kommunalsteuer ist bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten.
Die Jahreserklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres via Finanz-Online an die Gemeinde zu übermitteln.


Die Übermittlung der Steuerklärung in Papierform ist nur für jene Unternehmer zulässig, welche die elektronische Übermittlung mangels technische Voraussetzungen unzumutbar ist (kein Internetzugang oder ein Vorjahresumsatz unter 100.000,- Euro).

Die Gemeindekennziffer der Gemeinde Aurach am Hongar ist 41705.


Formular-Kommunalsteuererklärung