Waldbrandschutz -
Verordnung 2026

Waldbrandverordnung 2011 Bitte um Beachtung

CCO Bild von Ylvers / Pixabay

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2065 – Bezirk Vöcklabruck)

Diese Verordnung tritt mit 6. März 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

09.03.2026