Die 52 Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck haben sich nach den Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 zur gemeinsamen Erfüllung sozialer Aufgaben für die Bürger des Bezirkes Vöcklabruck zum Sozialhilfeverband Vöcklabruck zusammen geschlossen.
Entsprechend den Richtlinien des Oö. Sozialhilfegesetzes und des Oö. Mindestsicherungsgesetzes bestehen die Schwerpunkte vor allem in folgenden Bereichen:
- persönliche Hilfe durch Betreuung, Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger durch Soziale Dienste (Heimhilfe, Mobile Altenbetreuung, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Sozialberatung und Sozialplanung
- Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
- Geld- und Sachleistungen an Hilfebedürftige (Bedarfsorientierte Mindestsicherung)
- Hilfe bei der Erziehung (Jugendwohlfahrt)
- Beiträge zu Leistungen aus dem Chancengleichheitsgesetz
Zeiten
- Mo, Di, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Das nächste Mal geöffnet:
Fr, 17.05.2024 ab 08:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung